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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Beispiel GmbH

gültig ab 1. September 2003

I. Allgemeines

1.) Jegliche Angebote, Lieferungen, elektronischen Übermittlungen sowie die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen der Beispiel GmbH.

2.) Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch Beispiel GmbH. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Lieferbestätigungen oder ähnlichem verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.

3.) Eine Ablehnung unserer Liefer-/Geschäftsbedingungen erlangt nur durch umgehende Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von 48 Stunden (Eingang bei uns) Gültigkeit.

4.) Reklamationen, die offensichtliche Mängel des Inhalts der Sendungen betreffen, sind innerhalb von 24 Stunden nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Das gilt auch für den qualitativen Zustand des Bildmaterials. Bei unterlassener sofortiger Reklamation ist eine Haftung der Beispiel GmbH für evtl. bereits entstandene und/oder noch entstehende Kosten ausgeschlossen.

5.) Ein Nutzungsrecht an Bildmaterial entsteht grundsätzlich erst mit Eingang des vereinbarten und von uns in Rechnung gestellten Nutzungshonorars bei uns.

6.) Der Besteller hat bei der Bestellung von Bildmaterial über die Art der beabsichtigten Nutzung umfassend Auskunft zu geben. Entsprechend den Angaben des Bestellers erfolgt die Einverständniserklärung. Das Einverständnis ist erst verbindlich bei Bestätigung im Rahmen der Rechnung.

7.) Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart, gilt das Einverständnis als nicht erteilt, und Beispiel GmbH ist von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt.

8.) Geliefertes bzw. elektronisch übermitteltes Bildmaterial bleibt stets Eigentum von Beispiel GmbH. Es wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechtsvorübergehend zur Verfügung gestellt.

9.) Bilder in jeglicher Form, an denen der Besteller vereinbarungsgemäß ein Nutzungsrecht durch Zahlung des vereinbarten Nutzungshonorars erworben hat, sind innerhalb von drei Monaten, gerechnet vom Datum der Honorarrechnung, zurückzugeben.

10.) Durch die Leistung von Schadensersatz erwirbt der Besteller weder Eigentum noch sonstige Rechte am Bildmaterial der Agentur.

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II. Honorare

1.) Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildwerks werden.

2.) Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium sowie Art und Umfang der Nutzung gemäß Angaben des Bestellers. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller, wird automatisch nach unseren jeweils geltenden Honorarsätzen berechnet. Macht der Besteller keine genauen oder unvollständige Angaben, ist Beispiel GmbH berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto zzgl. Mehrwertsteuer.

3.) Für Fotomodell-, , Illustrationen wird grundsätzlich ein Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungszwecks berechnet.

4.) Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Zeit und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

5.) Wird ein bebildertes Objekt (z.B. Buch, Plattencover, Kalender, Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Besteller hat Beispiel GmbH umfassend über den neuen Verwendungszweck zu informieren und die Zustimmung zur Nutzung einzuholen.

6.) Bei unberechtigter Verwendung oder Weitergabe unseres Bildmaterials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars fällig.

7.) Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von 100% des jeweiligen Grundhonorars.

8.) Zur Veröffentlichung angenommene Bilder werden ohne Berechnung von Blockierungskosten höchstens 90 Tage ab Lieferdatum zur Verfügung gestellt. Ausnahmen müssen im Einzelfall vereinbart werden.

9.) Beispiel GmbH ist berechtigt, Ihnen die Auswahl der Bilder so in Rechnung zu stellen, wie telefonisch mit Beispiel GmbH vereinbart. Wenn Sie die in der Rechnung vereinbarten Rechte innerhalb von 3 Werktagen ab dem Datum, an dem Sie das High-Resolution-Bild heruntergeladen haben, durch bei uns eingehende schriftliche Erklärung stornieren, wird Ihnen eine Gebühr in Höhe von € 50,00 pro Bild berechnet. Wenn die schriftliche Stornierung nach 3 aber innerhalb von weniger als 7 Werktagen eingeht, wird Ihnen eine Gebühr in Höhe von 50% des Rechnungsbetrages berechnet. Die vorgenannten Stornierungen sind nur vor Nutzung der Bilder durch Sie zulässig. Nach 7 Werktagen werden keine Stornierungen mehr akzeptiert und die volle Höhe des Rechnungsbetrages muss bezahlt werden.

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III. Kosten

1.) Für alle Bildlieferungen und -übermittlungen werden Bearbeitungskosten und Versand- bzw. Übermittlungskosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwands ergeben. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungs-oder Versand-bzw. Übermittlungskosten erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.

2.) Mit der Lieferung von bestellten Bildern wird ein Leihverhältnis begründet, wobei die Rückgabefrist auf dem Lieferschein angegeben ist. Ab dem auf den Rückgabetermin folgenden Tag wird für nicht zurückgesandte Bilder eine Vertragsstrafe (pro Bild und Tag € 1,00) fällig.

3.) Für beschädigtes oder nicht zurückgegebenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten. Bei Verlust von Originaldias gilt eine Schadensersatzsumme von € 500,00 pro Bild als vereinbart, ohne dass Beispiel GmbH die Höhe des Schadens im einzelnen nachzuweisen hat. Diese Summe errechnet sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sowie Blockierungskosten bleiben Beispiel GmbH vorbehalten. Total beschädigte oder verlorene Duplikate werden mit € 100,00 pro Stück berechnet. Ersatzduplikate für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen werden nicht akzeptiert.

4.) Werden als verloren gemeldete und berechnete Bildvorlagen innerhalb eines Monats nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so vergüten wir ein Drittel des geleisteten Schadensersatzes; insofern die Bildvorlagen unbeschädigt sind.

5.) Mit Zahlung von Schadensersatz erwirbt der Besteller keine Nutzungsrechte und kein Eigentum an dem betreffenden Bildmaterial.

6.) Für Bilder, die ohne Angaben einer bestimmten Nutzung aus der Datenbank/Leuchttisch genommen wurden, werden Layoutkosten in Höhe von € 70,00 berechnet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.

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IV. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte

1.) Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Die Ablösung weiterer Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Besteller. Das Bildmaterial wird von Beispiel GmbH nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und ist nach erfolgter Verwendung sofort wieder zurückzugeben bzw. vom elektronischen Speichermedium zu löschen. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen sowie sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind mit unserer vorherigen Zustimmung erlaubt. Unsere Zustimmung ist insbesondere im Falle einer beabsichtigten werblichen Nutzung des Bildmaterials einzuholen.

2.) Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werks in irgendeiner Form, z.B. durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel, ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei Verstößen hiergegen ist Beispiel GmbH berechtigt, das Fünffache des für die Verwendungsart üblichen Honorars zu berechnen. Tendenzfremde Verwendungen oder Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Besteller schadensersatzpflichtig.

3.) Dia Duplizierung und Internegative, Reproduktionen, Vergrößerungen und elektronische Speicherung von Bilddaten für Archivzwecke des Kunden sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Beispiel GmbH. Wird hiergegen verstoßen, so ist Beispiel GmbH berechtigt, Schadensersatz in Höhe von bis zu € 500,00 zu verlangen, wobei es Beispiel GmbH freisteht, im Einzelfall einen höheren Schaden geltend zu machen. Der Besteller ist verpflichtet, Beispiel GmbH ohne Aufforderung Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfanger ohne Zustimmung der Beispiel GmbH dupliziert, sonstige Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt oder unser Bildmaterial in digitaler Form gespeichert hat. Alle mit oder ohne Genehmigung von Beispiel GmbH gefertigten Kopien etc. sind nach Verwendung an Beispiel GmbH auszuhändigen.

4.) Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder der Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Besteller etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Der Verantwortliche des jeweiligen Druckwerks oder sonstigen Mediums trägt in jedem Falle die völlige Verantwortung selbst, auch die aus dem Recht am eigenen Bild und bei Verwendung des überlassenen Bildmaterials für werbliche Zwecke ohne die Einholung unserer Zustimmung im Hinblick auf eine etwaige Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen.

5.) Die Weitergabe von Bildmaterial oder von Nachdruckrechten an Dritte bedarf eines separaten Vertrags mit Beispiel GmbH.

6.) Beispiel GmbH behält sich die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennt Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.

7.) Der Besteller haftet Beispiel GmbH gegenüber bis zum unversehrten Eintreffen der Bilder, auch wenn die Fotos vom Besteller an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder auf Wunsch des Bestellers von Beispiel GmbH an einen Dritten gesandt werden.

8.) Das Versandrisiko für die Rücksendung trägt der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadensersatz, auch wenn die Rücksendung an Beispiel GmbH durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird.

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V. Urheberrecht, Belegexemplar

1.) Beispiel GmbH verlangt unter Hinweis auf §13 UrhG ausdrücklich einen Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, daß kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen läßt. Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde. Unterbleibt die Namensnennung, so haben wir Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlags von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten. Der Besteller hat Beispiel GmbH von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Das Namensnennungsrecht kann nicht durch erhöhtes Honorar abgegolten werden. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.

2.) Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.

3.) Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gemäß §15 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

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VI. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges

1.) Beispiel GmbH Rechnungen sind zahlbar sofort rein netto.

2.) Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.

3.) Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

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VII. Nutzungsbedingungen für die Online-Bilddatenbank der Beispiel GmbH GmbH

Ergänzung zu der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beispiel GmbH GmbH

In Ergänzung unserer Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Beispiel GmbH Online-Datenbank zusätzlich folgende Sonderbedingungen:

1.) Beispiel GmbH ermöglicht dem Kunden den Zugang zur Online-Datenbank in Form einer Freischaltung. Eine Verpflichtung zur dauerhaften Freischaltung seitens Beispiel GmbH besteht nicht.

2.) Der Zugang zur Datenbank ist nur mit einer gültigen Userkennung und einem Passwort möglich. Diese sind von Beispiel GmbH und dem Kunden vertraulich zu behandeln. Sollten die Zugangsdaten durch Verschulden des Kunden mißbraucht werden, so haftet dieser für den entstandenen Schaden.

3.) Der Kunde kann die Beispiel GmbH Online-Datenbank nutzen, um in den dort gespeicherten Bilddatenbeständen online nach Fotos zu recherchieren und sich diese als Vorschaubilder oder als Feindaten zu übertragen.

4.) Der Kunde hat keinen Anspruch auf permanente Erreichbarkeit des Beispiel GmbH Online-Servers. Es bleibt Beispiel GmbH jederzeit freigestellt, den Server zeitweise oder dauerhaft abzuschalten, sowie die dort gespeicherten Inhalte zu verändern, zu löschen oder zu ergänzen.

5.) Die Recherche und die Übertragung der Vorschaubilder ist für den Kunden kostenfrei. Für die Übertragung der Feindaten (High- Resolution) fallen die unter Punkt 6. genannten Übertragungskosten (Download) an. Die Kosten für die ISDN-Verbindung trägt der Kunde.

6.) Für die Übertragung der Feindaten (High-Resolution Download) werden folgende Service-Kosten berechnet (Übertragungsmengen jeweils innerhalb eines Kalendermonats):
Erster u. zweiter Download / Monat je € 30,-
Bis zehn Downloads / Monat je € 25,-
Ab elf Downloads / Monat je € 15,-

7.) Für die Nutzung der übertragenen Fotos werden zusätzlich gesonderte Nutzungshonorare berechnet.

8.) Eine Nutzungsgenehmigung ist in jedem Einzelfall gesondert durch den Kunden einzuholen. Pauschale Vereinbarungen bezüglich einzelner Publikationen sind grundsätzlich möglich, benötigen aber der Schriftform.

9.) Sonderaufträge/Sonderleisutngen werden separat und nach Aufwand in Rechnung gestellt.

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© Beispiel GmbH, Hamburg

Die Lavielle-Gesellschaften
wurden aufgelöst zum 31.12.2023
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